AGB der GYM 80 Fitness GmbH

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für alle Abschlüsse von Mitgliedsverträgen zwischen dem Kunden (m/w/d), sowie dem Erwerb anderweitiger Nutzungsberechtigungen, soweit die Regelungen einschlägig sind.
  2. Vertragspartner ist die
    GYM 80 Fitness GmbH
    Neusatzerstr. 10
    93073 Neutraubling
    HR B 5365, Reg Gericht Regensburg, GF B.Assmann, C.Assmann, F.Steger
  3. Nutzung
    Die Nutzungsberechtigung der Räumlichkeiten der GYM 80 Fitness GmbH ergibt sich aus dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung durch den Nutzer.
    Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten gemeinschaftlich mit anderen Nutzungsberechtigten. Die Nutzung unterliegt der Hausordnung in der aktuellen Fassung. Die Nichtbeachtung kann die GYM 80 Fitness GmbH berechtigen, den Nutzer (m/w/d) zu verwarnen, Hausverbot zu erteilen bzw. den Antrag auf Mitgliedschaft nicht anzunehmen.
  4. Mitgliedschaft/Nutzungsberechtigung
    Eine Nutzungsberechtigung kann im Fitness Studio oder über das Online Formular erworben werden. Eine Mitgliedschaft kann im Fitness Studio oder über das Online Formular beantragt werden.
    Die Nennung der Tarife auf der Website der GYM 80 Fitness GmbH, www.gym80.fitness, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (m/w/d) dar. Der Kunde (m/w/d) kann im Rahmen der Online-Buchung zwischen verschiedenen Tarifen auswählen. Der Kunde (m/w/d) gibt ein verbindliches, auf den Abschluss eines Mitgliedsvertrags gerichtetes Angebot ab, indem er nach Auswahl des jeweiligen Tarifs auf den Button „kostenpflichtig buchen“ klickt. Der Mitgliedsvertrag kommt zustande, indem die GYM 80 Fitness GmbH dem Kunden (m/w/d) die Buchung des jeweiligen Angebots nach der Bestellung per E-Mail bestätigt. Sollte die Annahme des Angebots durch die GYM 80 Fitness GmbH, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, teilt sie dies zeitnah mit. Für den Abschluss von Online Mitgliedschaften muss das 18.Lebensjahr vollendet sein.
    Weitere Nutzungsberechtigungen wie Zehnerkarten oder Monatskarten werden personalisiert ausgestellt und dürfen ohne Zustimmung nicht weiterveräußert werden. Die Gültigkeit einer Monatskarte wird auf der Karte vermerkt, die Gültigkeit einer Zehnerkarte beträgt höchstens 3 Jahre nach Kaufdatum gemäß Quittung.
  5. Haftung
    Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung oder Gegenstände sowie für Schäden, die sich aus der Benutzung der Einrichtung oder der Geräte der GYM 80 Fitness GmbH ergeben, ist, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der GYM 80 Fitness GmbH oder seitens derer Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen bzw. nur innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen einforderbar.
  6. Rechte
    Die Mitgliedschaft sowie einzelne Rechte und Berechtigungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, sind nicht übertragbar.
  7. Transponderband
    Zum Einlass ist die Nutzung des personalisierten Transponderbandes notwendig. Das Mitglied (m/w/d) ist verpflichtet, das perosnalisierte Transponderband ausschließlich für sich selbst zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das Mitglied (m/w/d) haftet für etwaige Schäden. Ein Verlust ist sofort zu melden, damit eine Sperrung erfolgen kann.
    Für den schuldhaften Verlust des Transponderbands wird dem Mitglied (m/w/d) für die Neuausstellung eines Transponders ein Betrag in Höhe von 15,00 € berechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für den Aufwand der Codierung etc. fällt diese Gebühr an und wird bei Rückgabe des Transponders z.B. nach Vertragsende nicht erstattet.
    Nach dem Ende der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien ist das Mitglied dazu verpflichtet, den Transponder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, sonst erfolgt eine Berechnung. Die GYM 80 Fitness GmbH behält sich vor die Identität des Mitglieds (m/w/d) zu überprüfen. Zur sicheren Nutzung speichert die GYM 80 Fitness GmbH ein Foto in der Mitgliedsdatei.
  8. Informationspflichten
    Nach Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied (m/w/d) vertragswesentliche Informationen, die der Abwicklung dienen, mitzuteilen, eigenständig auf Aktualität zu überprüfen und etwaige Änderungen mitzuteilen. Sofern im Zuge der Mitgliedschaft Kosten entstehen, die aufgrund mangelnder oder falscher Informationen seitens des Mitglieds (m/w/d) zustande kommen, ist die GYM 80 Fitness GmbH berechtigt die entstandenen Kosten geltend zu machen.
  9. Vertragsruhezeiten
    Das Ruhen der Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund beantragt werden. <> Link
  10. Nutzungsbeiträge – Zahlungsverfahren
    Das monatliche Benutzungsentgelt ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines Monats zur Zahlung fällig. Die Nutzungsbeiträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist per SEPA Lastschrift eingezogen. Fälligkeitstag ist bei monatlichen Zahlungen der Erste des Monats bzw. erste Werktag eines Monats, bzw. bei Jahreszahlungen oder individuellen Intervallen der Erste des Monats, bzw. der erste Werktag, nach Beginn oder Verlängerung der Mitgliedschaft. Die Höhe des Abbuchungsbetrages ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt. Die Gläubiger ID der GYM 80 Fitness GmbH lautet: DE09Z0400000185368. Eine Vorab-information, Prenotification, erfolgt sowohl bei wiederkehrenden Zahlungen wie auch bei der ersten Zahlung 2 Tage vor Fälligkeit.
  11. Lastschriftverfahren
    Es wird Lastschriftzahlung vereinbart. Für Selbstzahler wird eine Administrationsgebühr von 6,- € monatlich bzw. pro Buchung erhoben, da eine manuelle Bearbeitung notwendig ist und nicht das maschinelle Verfahren genutzt werden kann.
  12. Mehrwertsteuer
    Die GYM 80 Fitness GmbH behält sich vor die Mitgliedsbeiträge den gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhungen anzupassen.
  13. Kostenfrei angebotene Zusatzleistungen
    Kostenfrei angebotene Zusatzleistungen sind freiwillig erbrachte Leistungen der GYM 80 Fitness GmbH und sind nicht Bestandteil des vertraglich zugesicherten Leistungsumfangs. Der Wegfall oder eine Änderung bei kostenfrei angebotenen Leistungen, wie z.B. Kursstunden, berechtigt nicht zu einer Minderung des Beitrages und stellen keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar.
  14. Vergünstigte Tarife
    Vergünstigte Tarife wie z.B. der Schüler und Studenten Tarif können jeweils nur mit gültigem amtlichen Ausweis bis zum 25.Lebensjahr beantragt werden. Eine über die Erstlaufzeit hinausgehende Legitimation muss seitens des Mitglieds (m/w/d) unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Wegfall oder Nichtnachweis der Legitimation erfolgt eine automatische Einstufung in den Premiumtarif.
  15. Kündigung
    Die Kündigungsfristen sind aus dem geschlossenen Nutzungsvertrag ersichtlich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  16. Vorzeitige Beendigung
    Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied behält sich die GYM 80 Fitness GmbH vor, die gewährten Beitragsermäßigungen aufgrund der tatsächlichen Laufzeit zum nächsten Tarifmodell nachträglich zu berechnen.
  17. Änderung der AGB
    Notwendige und zumutbare Ergänzungen der AGB bleiben der GYM 80 Fitness GmbH vorbehalten.
  18. Schlichtung
    Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
  19. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht be-rührt.

V.2023.01

Stand 01/2023

  • GYM 80 Fitness - 2021
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